1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen, Kursen, Seminaren und Prüfungen (nachfolgend „Maßnahmen“ genannt), die zwischen der Pars Akademie (nachfolgend „Akademie“ genannt) und dem Teilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) geschlossen werden.
Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Akademie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Anmeldeprozess
Die Darstellung der Maßnahmen auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung dar. Die Anmeldung zu den Maßnahmen kann schriftlich, per E-Mail oder über die Online-Formulare der Website erfolgen.
Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Bildungsvertrages ab. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Anmeldebestätigung (per Post oder E-Mail) oder durch Unterzeichnung eines separaten Bildungsvertrages durch die Akademie zustande.
Voraussetzungen
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die für die jeweilige Maßnahme erforderlichen Zugangsvoraussetzungen (z. B. Sprachkenntnisse auf Niveau B1, polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge, Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 34a GewO) zu erfüllen und auf Verlangen rechtzeitig vor Beginn nachzuweisen.
3. Förderung (Bildungsgutschein / AZAV)
Die Akademie ist ein nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifizierter Bildungsträger. Viele unserer Maßnahmen sind für die Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter mittels eines Bildungsgutscheins zugelassen.
- Bei Vorlage eines gültigen Bildungsgutscheins übernimmt der jeweilige Kostenträger die Lehrgangsgebühren sowie ggf. Fahrtkosten und Prüfungsgebühren direkt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- Der Teilnehmer bleibt gegenüber der Akademie zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere bei der Einreichung notwendiger Dokumente für den Kostenträger.
- Sollte die Förderung durch den Kostenträger aus Gründen entfallen, die der Teilnehmer zu vertreten hat (z. B. vorsätzliches Fernbleiben, Abbruch ohne wichtigen Grund), behält sich die Akademie das Recht vor, die entstandenen Kosten gemäß den Förderrichtlinien geltend zu machen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Bildungsleistungen der Pars Akademie sind gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Fälligkeit
Bei Selbstzahlern ist die Lehrgangsgebühr nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis zum ersten Tag der Maßnahme ohne Abzug fällig. Eine Ratenzahlung kann in begründeten Einzelfällen schriftlich vereinbart werden.
Kosten für Lernmittel (Bücher, Software) sind in der Regel in der Lehrgangsgebühr enthalten, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Prüfungsgebühren externer Stellen (z.B. IHK) werden gesondert berechnet, sofern sie nicht vom Kostenträger übernommen werden.
5. Widerrufsbelehrung
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben bei Fernabsatzgeschäften ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Pars Akademie, Eupener Straße 165, 50933 Köln, Tel: 0221 56 037 135, E-Mail: info@pars-akademie.de) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Dienstleistungen entspricht.
6. Rücktritt und Kündigung
Rücktritt durch die Akademie
Die Akademie kann bis zu 7 Tage vor Beginn der Maßnahme vom Vertrag zurücktreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall vollumfänglich erstattet. Weitergehende Ansprüche (z.B. für bereits gebuchte Hotels oder Reisekosten) sind ausgeschlossen, sofern der Akademie kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Besondere Kündigungsrechte (AZAV)
Für geförderte Teilnehmer gelten die Bestimmungen der Kostenträger. Ein Abbruch aus wichtigem Grund (z. B. Arbeitsaufnahme) ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Kosten für den Teilnehmer möglich (§ 81 SGB III).
Bei Selbstzahlern ist eine ordentliche Kündigung nach Beginn der Maßnahme ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor (z. B. langfristige Krankheit, nachgewiesen durch ärztliches Attest). In diesem Fall erfolgt eine zeitanteilige Abrechnung der erbrachten Leistungen.
7. Pflichten des Teilnehmers
Um den Erfolg der Bildungsmaßnahme sicherzustellen, verpflichtet sich der Teilnehmer zur aktiven Mitarbeit und zum regelmäßigen Erscheinen (Anwesenheitspflicht).
- Verspätungen oder krankheitsbedingtes Fehlen sind der Akademie unverzüglich (vor Unterrichtsbeginn) mitzuteilen. Bei Krankheit ist ab dem dritten Tag ein ärztliches Attest vorzulegen.
- Der Teilnehmer hat die am jeweiligen Schulungsort geltende Hausordnung zu beachten.
- Jegliche Störung des Unterrichts oder Belästigung anderer Teilnehmer/Dozenten kann nach erfolgloser Abmahnung zum Ausschluss von der Maßnahme führen. Ein Anspruch auf Erstattung der Gebühren besteht in diesem Fall nicht.
8. Unterlagen und Urheberrecht
Die im Rahmen der Maßnahme ausgehändigten Unterlagen (Skripte, Präsentationen, Software) sind geistiges Eigentum der Pars Akademie oder der jeweiligen Urheber.
Dem Teilnehmer wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum persönlichen Gebrauch eingeräumt. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder kommerzielle Verwertung – auch auszugsweise – ist ohne schriftliche Genehmigung der Akademie untersagt und wird straf- sowie zivilrechtlich verfolgt.
9. Bescheinigungen und Zertifikate
Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat der Pars Akademie.
Voraussetzung für die Aushändigung ist eine regelmäßige Anwesenheit (in der Regel mindestens 80-90 % der Unterrichtszeit) sowie die vollständige Bezahlung der Lehrgangsgebühren (bei Selbstzahlern). Bei Maßnahmen, die auf eine externe Prüfung (z.B. IHK) vorbereiten, obliegt die Zertifizierung der jeweiligen Prüfstelle; die Akademie stellt hierfür lediglich die Bestätigung der ordnungsgemäßen Vorbereitung aus.
10. Besonderheiten bei Online-Maßnahmen
Bei Maßnahmen, die im Wege des Fernunterrichts oder als Online-Präsenzunterricht durchgeführt werden, ist der Teilnehmer für die Bereitstellung einer geeigneten Hardware sowie einer stabilen Internetverbindung selbst verantwortlich.
Die Akademie haftet nicht für technische Störungen auf Seiten des Teilnehmers. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Zugangsdaten zur Lernplattform geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Aufzeichnung von Online-Unterricht ist aus Datenschutzgründen streng untersagt.
11. Hausordnung und Verhalten
In den Räumlichkeiten der Akademie sowie an den Schulungsorten dritter Partner gilt die jeweilige Hausordnung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Einrichtungen pfleglich zu behandeln.
Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Der Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln während der Unterrichtszeit führt zum sofortigen Ausschluss. Die Akademie behält sich vor, bei Sachbeschädigung Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
12. Durchführung und Haftung
Änderungsvorbehalt
Die Akademie behält sich vor, Anpassungen am Zeitplan, am Einsatz von Dozenten (bei gleichbleibender Qualifikation) oder am Durchführungsort vorzunehmen, sofern dies für den Teilnehmer zumutbar ist.
Haftungsbeschränkung
Die Akademie haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Akademie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen des Teilnehmers, übernimmt die Akademie keine Haftung.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln, sofern der Teilnehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Mai 2026